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§ 72 SGB XI Versorgungsvertrag – Schritt für Schritt zur Zulassung

§ 72 SGB XI Versorgungsvertrag – Schritt für Schritt zur Zulassung

Der § 72 SGB XI regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für den Abschluss eines Versorgungsvertrags zwischen Pflegeeinrichtungen und Kostenträgern. Ohne diesen Vertrag darf Ihre Einrichtung keine Leistungen der Pflegeversicherung mit Versicherten abrechnen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die notwendigen Schritte zur erfolgreichen Zulassung.

Was ist ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI?

Ein Versorgungsvertrag ist die rechtliche Grundlage dafür, dass Ihre Pflegeeinrichtung – ob ambulant, stationär oder teilstationär – mit den Krankenkassen und Pflegekassen abrechnen darf. Ohne diesen Vertrag können Sie zwar tätig werden, aber keine Leistungen über die Kranken- oder Pflegeversicherung abrechnen. Der Versorgungsvertrag verbindlich vereinbart Leistungen, Preise und Qualitätsstandards.

Zulassungsvoraussetzungen im Überblick

  • Nachweis der fachlichen Eignung (Personalausstattung, Qualifikation)
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Sicherheit
  • Einhaltung von Hygienestandards und Sicherheitsvorschriften
  • Gewährleistung der Datenschutzbestimmungen
  • Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)

Die Antragsstrecke: 5 zentrale Schritte

1. Vorbereitung und Dokumentation: Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen: Gesellschafterverträge, Hygienekonzepte, Personalunterlagen, Qualifikationsnachweise.

2. Antragstellung: Der Antrag geht an die zuständige Pflegekasse und Krankenkasse in Ihrem Bundesland.

3. MDK-Prüfung: Der Medizinische Dienst führt eine Vor-Ort-Prüfung durch und bewertet Ihre Strukturqualität.

4. Verhandlung: Nach positiver Prüfung folgt die Verhandlung mit den Kostenträgern über Leistungspakete und Preise.

5. Vertragsschluss: Mit unterzeichnetem Versorgungsvertrag beginnt Ihre Abrechnung mit den Kassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert das Zulassungsverfahren?

Von Antragstellung bis Vertragsabschluss vergehen durchschnittlich 4–6 Monate, abhängig von Bundesland und Dokumentationsqualität.

Was kostet die Zulassung nach § 72 SGB XI?

Die Zulassung selbst ist kostenlos. MDK-Prüfungen werden von den Kassen bezahlt. Sie tragen Kosten für Dokumentation, eventuell Beratung und Umstrukturierungen.

Kann eine Einrichtung ohne Versorgungsvertrag tätig sein?

Ja, aber nur privat. Die Abrechnung mit Versicherungen ist ohne Vertrag nicht möglich. Sie erhalten keine Leistungsvergütungen von Krankenkassen oder Pflegekassen.

Expertenrat: So gelingt Ihre Zulassung

Die Zulassung nach § 72 SGB XI erfordert sorgfältige Vorbereitung und präzise Dokumentation. Häufig scheitern Anträge an mangelhaften Qualitätsnachweisen oder unvollständigen Personalunterlagen. Eine professionelle Vorbereitung spart Zeit und reduziert Ablehnungsrisiken erheblich.

Kerstin Müller und ihr Team bei ConsCoach GmbH in Paderborn unterstützen Sie als erfahrene Partner bei der gesamten Zulassungsstrecke – von der Dokumentenprüfung bis zur Vertragsverhandlung.

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