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Alltagsbetreuung nach § 45a SGB XI gründen – Komplettleitfaden 2026

Alltagsbetreuung nach § 45a SGB XI gründen – Komplettleitfaden 2026

Die Gründung einer Alltagsbetreuung ist ein stabiles Geschäftsmodell mit planbar hoher Nachfrage. Doch ohne solide Planung scheitern viele Gründer schon im ersten Jahr. Dieser Leitfaden zeigt dir, worauf es wirklich ankommt.

Was ist eine Alltagsbetreuung nach § 45a SGB XI?

Alltagsbetreuungen unterstützen Pflegebedürftige und Senioren bei alltäglichen Aufgaben: Einkaufen, Haushalt, Arztbesuche, Spaziergang. Die gesetzliche Grundlage ist § 45a SGB XI. Pflegekassen zahlen bis zu 125 Euro monatlich pro Kunde (Entlastungsbudget).

Diese Leistungen sind nicht-medizinisch. Du benötigst keine Pflegefachausbildung, sondern eine Schulung nach § 45a Absatz 1 SGB XI – 40 Stunden Themenschwerpunkt.

Die 5 kritischen Schritte zur Gründung

  • Schulung absolvieren: Anerkannte Kurse (40h) bei Volkshochschulen oder Fachverbänden
  • Gewerbeanmeldung: Beim Ordnungsamt anmelden
  • Versicherung: Haftpflicht, Unfallversicherung (als Soloselbstständiger bis 18.900 Euro Jahreseinkommen Ausnahmen beachten)
  • Anerkennung beantragen: Schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse mit Schulungsnachweis
  • Businessplan & Finanzierung: Rentabilität nachweisen, Förderung klären

Rentabilität: Die harten Fakten

Mit 2–4 Kunden zu je 120 Euro Einkommen monatlich (durchschnittlich 3 Stunden/Woche pro Kunde) erreichst du 720–1.440 Euro Brutto. Abzüglich Betriebskosten, Steuern und Versicherung bleibt oft weniger als 500 Euro Netto. Eine Vollzeiterwerbstätigkeit erfordert 12–15 aktive Kunden parallel.

Realistische Gründer kombinieren: mehrere anerkannte Tätigkeiten, Kooperation mit Pflegediensten oder Assistenzangeboten, gezieltes Marketing zu Pflegeheimen und Sozialstationen.

Businessplan – Das Fundament

Ein bankfähiger Businessplan ist nicht optional. Er enthält:

  • Gründerprofil und Qualifikationen
  • Marktanalyse (demografische Entwicklung, Konkurrenzsituation)
  • Detaillierte Umsatz- und Kostenplanung (3–5 Jahre)
  • Break-Even-Analyse
  • Finanzierungsbedarf und -quellen

Viele Gründer unterschätzen hier systematisch Akquisitionskosten, Ausfallzeiten und Verwaltungsaufwand.

Förderung und Finanzierung

Je nach Bundesland stehen dir zur Verfügung:

  • KfW-Gründerkredite: KfW 40 (Gründercoaching kostenlos), KfW 41 oder 45 (Darlehen)
  • Landeszuschüsse: Variieren stark; in NRW z. B. bis 5.000 Euro möglich
  • Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit: Bei Arbeitslosigkeit (bis 300 Euro/Monat, 6–9 Monate)

Voraussetzung: Bankfähiger Businessplan + solide Finanzplanung.

FAQ: Die 3 häufigsten Fragen

1. Brauche ich ein Startkapital?
Minimal: Schulung (300–500 Euro), Gewerbeanmeldung (20–30 Euro), Versicherung (ca. 50–100 Euro/Monat). Startkapital von 1.500–2.000 Euro ist realistisch. Größere Investitionen sind nicht nötig.

2. Kann ich hauptberuflich davon leben?
Ja, aber erst nach 1–2 Jahren mit 12–15 aktiven Kunden. Viele Gründer arbeiten die ersten Monate nebenberuflich, um Risiko zu minimieren.

3. Welche Rechtsform ist sinnvoll?
Freiberufler oder Einzelunternehmer (Gewerbebetrieb). Eine GbR ist möglich, wenn du mit einem Partner startest. Die meisten Soloselbstständigen wählen das Einzelunternehmen.

Das Fazit

Alltagsbetreuung gründen funktioniert – aber nur mit realistischer Planung. Ein fundierter Businessplan, klare Finanzierungsplanung und ehrliche Marktbetrachtung sind dein Vorteil gegenüber über 80 % der Konkurrenz, die unvorbereitet starten.

Du brauchst einen bankfähigen Businessplan oder hast Fragen zur Finanzierung? Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch mit Kerstin Müller, Inhaberin der ConsCoach GmbH: www.conscoach.de – Erstgespräch vereinbaren. Wir planen deine Gründung realistisch und bankfähig.